§ 14  Datenschutz 
(1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personen-bezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. 
(2) Die Mitglieder bzw. die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die Eppsteiner Kids & Freunde e.V. im Zusammenhang mit dem Vereinszweck, der Vereinswerbung sowie satzungsgemäßen Veranstaltungen personenbezogene Daten, Fotos und Filmaufnahmen auf der Homepage des Vereins veröffentlicht, für Werbezwecke nutzt oder diese übermittelt werden. Es besteht kein Haftungsanspruch gegenüber dem Verein Eppsteiner Kids & Freunde e.V. für Art und Form der Nutzung der oben aufgeführten Internet-Seite und anderen Medien, z. B. für das Herunterladen von Bild- und Filmdateien, sowie deren anschließender Nutzung durch Dritte. 
(3) Soweit in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:                      a) Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,                                                                  b) Das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,                                                          c) Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,                                                                 d) Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,               e) Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und                               f) Das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO. 
(4) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus. 
(5) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder, sofern nicht anderweitig schriftlich bekundet, der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Person überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft. 
(6) Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht. 
(7) Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.